Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.04.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88   

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BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88 (https://dejure.org/1989,2526)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1989 - 8 C 79.88 (https://dejure.org/1989,2526)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1989 - 8 C 79.88 (https://dejure.org/1989,2526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des Wehrpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 87
  • DÖV 1989, 780
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 02.11.1987 - 4 B 204.87

    Beweisantrag - Sitzungsprotokoll - Beweiskraft - Gegenbeweis

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Ein Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gehört zu den wesentlichen Vorgängen der Verhandlung, die gemäß § 160 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 105 VwGO in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen sind (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 S. 1 ; Beschluß vom 2. November 1987 - BVerwG 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32 S. 2 ).

    Sie begründet damit den vollen Beweis dafür, daß ein solcher Antrag nicht gestellt worden ist (vgl. Beschluß vom 2. November 1987, a.a.O. S. 3).

    Den nach § 415 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis, daß die Niederschrift insoweit unvollständig sei (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982, a.a.O. S. 3; Beschluß vom 2. November 1987, a.a.O. S. 3), hat der Kläger nicht angetreten.

  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Ein Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO gehört zu den wesentlichen Vorgängen der Verhandlung, die gemäß § 160 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 105 VwGO in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen sind (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 S. 1 ; Beschluß vom 2. November 1987 - BVerwG 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32 S. 2 ).

    Den nach § 415 Abs. 2 ZPO zulässigen Gegenbeweis, daß die Niederschrift insoweit unvollständig sei (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982, a.a.O. S. 3; Beschluß vom 2. November 1987, a.a.O. S. 3), hat der Kläger nicht angetreten.

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Denn § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO erweitert bei einer allein auf Verfahrensmängel gestützten Revision die revisionsgerichtliche Prüfung über die prozeßordnungsgemäß erhobenen Verfahrensrügen hinaus, wenn der Streitfall eine grundsätzliche Frage des materiellen Rechts aufwirft (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 S. 5 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 m.weit.Nachw.; st.Rspr.).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Das Verwaltungsgericht hat aus seiner - für den Umfang der ihm obliegenden Sachaufklärung maßgeblichen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 38 ; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 1 ) - materiellrechtlichen Sicht entscheidungstragend angenommen, die wehrdienstbedingte Unterbrechung werde die musikalische Karriere des Klägers und seine berufliche Weiterentwicklung zu einem herausragenden Solisten nicht zerstören und auch nicht nachhaltig ernsthaft gefährden; der Kläger könne vielmehr nach seinem Grundwehrdienst bei dem Heeresmusikkorps ... "seinen sicherlich herausragenden und seiner besonderen Befähigung entsprechenden Beruf als Soloposaunist ... fortführen." Diese entscheidungstragende tatsächliche Annahme stützt sich vor allem auf die Darlegungen des in der mündlichen Verhandlung erster Instanz über den Dienst bei dem Heeresmusikkorps 9 angehörten Vertreters der Beklagten.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Die mit der Revision erhobene Rüge ungenügender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei vor dem Tatsachengericht zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
  • BVerwG, 07.11.1986 - 8 C 27.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Die Aufklärungsrüge scheiterte allerdings dann nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, wenn das Verwaltungsgericht auch ohne einen solchen Antrag Anlaß zur (weiteren) Sachaufklärung gehabt hätte (vgl. Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30 und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 ).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Nur nach einem erfolglosen Versuch, diese Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auszuschöpfen, kann mit der Revision eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durchgreifend gerügt werden (vgl. Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175 S. 63 ; Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 3 ).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Das Verwaltungsgericht hat aus seiner - für den Umfang der ihm obliegenden Sachaufklärung maßgeblichen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 38 ; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 1 ) - materiellrechtlichen Sicht entscheidungstragend angenommen, die wehrdienstbedingte Unterbrechung werde die musikalische Karriere des Klägers und seine berufliche Weiterentwicklung zu einem herausragenden Solisten nicht zerstören und auch nicht nachhaltig ernsthaft gefährden; der Kläger könne vielmehr nach seinem Grundwehrdienst bei dem Heeresmusikkorps ... "seinen sicherlich herausragenden und seiner besonderen Befähigung entsprechenden Beruf als Soloposaunist ... fortführen." Diese entscheidungstragende tatsächliche Annahme stützt sich vor allem auf die Darlegungen des in der mündlichen Verhandlung erster Instanz über den Dienst bei dem Heeresmusikkorps 9 angehörten Vertreters der Beklagten.
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
    Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Phänomen der einmaligen beruflichen Chance (vgl. insbesondere Urteile vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 6.82 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 149 S. 19 und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 113.82 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 10 S. 16 ) zutreffend angenommen, nur die ernsthafte Gefährdung der zu erwartenden (weiteren) außergewöhnlichen Musikerkarriere des Klägers könne dessen begehrte Zurückstellung vom Wehrdienst über die Vollendung seines 28. Lebensjahres hinaus wegen einer unzumutbaren Härte im Sinne des § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG rechtfertigen.
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte -

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85

    Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82

    Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung

  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter

  • BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87

    Protokoll - Parteivernehmung - Rüge

  • BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86

    Entscheidungserhebliche Vorgänge - Beweiserhebung - Asylbewerber -

  • BVerwG, 29.10.1987 - 3 CB 13.84

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 59.86

    Gerichtliche Beweiserhebung - Medizinisches Sachverständigengutachten -

  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

    d) Von der Vernehmung der Regionalschulleiter durfte das Oberverwaltungsgericht auch mit Blick auf die Regelung in §§ 295, 534 ZPO nicht absehen (vgl. dazu Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 178).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

    Dass dem Antragsteller damit - wie es auch der OLG-Präsident sieht - nicht - wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen - seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht verbindlich zugesagt wurde - und es so auf die Wahrung der für eine wirksame Zusicherung gemäß § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - vorausgesetzten Schriftform nicht ankommt -, folgt bereits daraus, dass dem Antragsteller das näher bezeichnete Verhalten lediglich "in Aussicht gestellt" wurde; im Übrigen widerspricht ein Bindungswille des Dienstherrn hinsichtlich künftiger Beförderungsentscheidungen regelmäßig seinem achtenswerten personalwirtschaftlichen Interesse, bislang unbekannten Gesichtspunkten und nicht absehbaren Besonderheiten noch Rechnung tragen zu können (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 79/88 -, NVwZ-RR 1990, S. 87f.; Günther, Über Einstellungs- und Beförderungszusicherungen, ZBR 1982, S. 193 f.).
  • BFH, 25.06.2009 - VIII B 92/08

    Verzicht auf Sachaufklärungsrüge - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde -

    Allerdings scheitert eine Aufklärungsrüge dann nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags in der mündlichen Verhandlung, wenn das nach dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 76 FGO grundsätzlich zur Ermittlung des Sachverhalts verpflichtete Gericht auch ohne einen solchen Beweisantrag Anlass zur (weiteren) Sachaufklärung gehabt hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 VII B 254/05, BFH/NV 2006, 832; vom 4. Oktober 2006 X B 54/06, [...]; vom 24. Juli 2008 VIII B 181/07, BFH/NV 2008, 2007; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1980 8 C 33.79, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- Nr. 126 S. 30; vom 7. November 1986 8 C 27.85, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47; vom 7. April 1989 8 C 79/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 1990, 87).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 25.89

    Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit im Sinne des § 8 a des

    Hinsichtlich der im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit der Gemeinschafsunterkünfte der Bundeswehr und die in den militärischen Verwendungsbereichen des Klägers gegebenen Verhältnisse scheitert die Rüge nicht am Fehlen eines förmlichen Beweisantrags, weil sich dem Verwaltungsgericht insoweit die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme auch ohne einen solchen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG VI C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 S. 42 sowie Urteile vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 S. 30, vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 27.85 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 181 S. 47 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - amtl. Umdruck S. 5).
  • BVerwG, 09.12.1996 - 8 B 215.96

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigungserklärung - Befristung der

    Sie sind vielmehr durch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 1.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 120 S. 100 , vom 4. Februar 1981 - BVerwG 8 C 18.80 - Buchholz 448.0 § 16 WPflG Nr. 13 S. 1 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 79.88 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 178 S. 18 ) bereits hinreichend geklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 12 A 888/01

    Beitragung zur Deckung des notwendigen Unterhaltsbedarfs; Anrechnung von

    vgl. zum Verlust des Rügerechts nach § 173 VwGO, § 295 ZPO: BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 79/88 -, NVwZ-RR 1990, 87.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - 12 A 4030/19

    Darlegen eines Zulassungsgrundes innerhalb der Frist i.R.d.

    BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 79.88 -, juris Rn. 11.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87   

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https://dejure.org/1989,3477
BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87 (https://dejure.org/1989,3477)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1989 - 8 C 75.87 (https://dejure.org/1989,3477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Einberufung zum Wehrdienst - Gesetzliche Altersgrenze für die Einberufung zum Zivildienst - Verlängerung des Zeitraums innerhalb dessen der Zivildienst zu leisten ist - Aufschiebende Wirkung des Anerkennungsantrags für den Zivildienst - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 87 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84

    Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Diese Auslegung des Widerrufsbescheides ist unzutreffend und für das Bundesverwaltungsgericht wegen Verstoßes gegen die im öffentlichen Recht entsprechend anwendbare revisible Auslegungsvorschrift des § 133 BGB nicht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindend (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20 S. 1 ).

    Nach § 133 BGB ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteil vom 6. März 1987, a.a.O. m.weit.Nachw.).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Es liegt ebenso wie in dem der Einberufung in § 3 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 KDVG gleichgestellten Fall der Benachrichtigung, daß der Wehrpflichtige als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden kann (vgl. § 13 Abs. 4 Satz 4 MustV): Wenn die sog. Vorbenachrichtigung gegenstandslos wird, greift gleichfalls das Einberufungshindernis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. April 1985 - 2 BvF 2, 3, 4/83 und 2/84 - BVerfGE 69, 1 ).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 74.85

    Einberufung zur Ableistung des Zivildienstes nach Vollendung des 28. Lebensjahrs

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Das angefochtene Urteil hält die Einberufung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 ZDG für unzulässig, weil der Kläger im maßgebenden Gestellungszeitpunkt das 28. Lebensjahr vollendet und sich der Zeitraum, innerhalb dessen er einberufen werden durfte (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 74.85 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 2 S. 1 ), nicht nach § 24 Abs. 1 Satz 3 ZDG verlängert habe.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 96.85

    Zivildienst - Tauglichkeitsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Die aufgrund einer vor dem Gestellungszeitpunkt erfolgten Tauglichkeitsüberprüfung gebotene Überprüfungsentscheidung muß als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt vollziehbar vorliegen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - amtl. Umdruck S. 4 m.weit.Nachw., st. Rspr.).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 109.86

    Zivildienst - Lebensalter - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Diese Vorschrift stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 109.86 - amtl. Umdruck S. 7 f. m.weit.Nachw., insoweit in Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 5 S. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 3.86

    Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Musterungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87
    Die aufgrund einer vor dem Gestellungszeitpunkt erfolgten Tauglichkeitsüberprüfung gebotene Überprüfungsentscheidung muß als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt vollziehbar vorliegen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 ; zum Wehrpflichtrecht: Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - amtl. Umdruck S. 4 m.weit.Nachw., st. Rspr.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Diese Vorschrift stellt auf eine sowohl die Tauglichkeit als auch sonstige Verfügbarkeitsvoraussetzungen, namentlich das Fehlen eines Zurückstellungsgrundes, umfassende Verfügbarkeitsfeststellung ab (vgl. Urteil vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ; zu § 19 Abs. 4 ZDG Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 6 S. 11 ).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96

    Milliardenforderung der Kraftwerksbetreiber gegen den Bund teilweise anerkannt

    Maßgeblich ist dabei allerdings nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 Buchholz 448.11 § 24 ZBG Nr. 6 S. 14).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 78.87

    Ausmusterungsbescheid - Wehrdienstunfähigkeit - Erneute Tauglichkeitsüberprüfung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ 1988, 35 und Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - amtl. Umdruck S. 8 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 54.96

    Wärmepreisdifferenz, Mehrkostenausgleich bei Einsatz von Gemeinschaftskohle statt

    Maßgeblich ist dabei allerdings nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 -, Buchholz 448.11 § 24 ZBG Nr. 6 S. 14).
  • BVerwG, 29.09.1989 - 8 C 12.89

    Einberufung zum Zivildienst - Widerruf des Einberufungsbescheides wegen des

    Die Annahme des angefochtenen Urteils, diese Widerrufsvoraussetzungen seien im vorliegenden Fall deswegen erfüllt, weil im Gestellungszeitpunkt die aufgrund der von der Beklagten im August 1987 durchgeführten Tauglichkeitsüberprüfung erforderliche Überprüfungsentscheidung in vollziehbarer Form (vgl. etwa Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - amtl. Umdruck S. 8 m.weit.Nachw.) nicht vorgelegen habe, geht fehl.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 81.88

    Vollziehbarer Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid - Tauglichkeitsentscheidung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der nach erneuter Überprüfung festgehalten wird, muß die aufgrund einer vor dem Gestellungszeitpunkt erfolgten Tauglichkeitsüberprüfung erforderliche Überprüfungsentscheidung als nunmehr maßgebende Heranziehungsgrundlage im festgesetzten Gestellungszeitpunkt in vollziehbarer Form vorliegen (vgl. Urteile vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 83.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 41 S. 2 , vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 3.86 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 42 S. 3 und vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 31.87 - Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 7 S. 1 ; zum Zivildienstrecht: Urteile vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 96.85 - Buchholz 448.11 § 39 ZDG Nr. 2 S. 1 und vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 - Dok.Ber. A 1989, 197 ); ein Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid wird durch eine nachfolgende (ärztliche) Tauglichkeitsüberprüfung, aufgrund deren eine erneute Tauglichkeitsfeststellung geboten ist, im Sinne der §§ 43 Abs. 2 VwVfG und 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt (vgl. Beschluß vom 6. Januar 1988 - BVerwG 8 C 7.87 - NVwZ 1988, 35 [VGH Hessen 12.06.1986 - 5 TE 1949/86] , Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 78.87 - amtl. Umdruck S. 4 f. sowie Beschluß vom 19. Juni 1989 - BVerwG 8 C 17.89 - amtl. Umdruck S. 2).
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